Ablauf
Ärztliche Verordnung
Um physiotherapeutisch tätig zu werden bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Diese kann Ihr/e Hausarzt/ärztin, sowie ein/e Facharzt/ärztin ausstellen. Auf dieser Verordnung sollte Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik und die Häufigkeit und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 6 oder 10 Einheiten zu je 45min.) vermerkt sein.
Eine Behandlung zu präventiven Zwecken ist auch ohne möglich. In diesem Fall übernimmt jedoch die Kasse keine Kosten.
Kostenübernahme
Sofern Sie die Kosten selbst tragen wollen, können Sie sich unmittelbar einen Termin bei mir ausmachen.
Wenn Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet haben wollen, müssen Sie Ihre Verordnung bei der zuständigen Kasse einreichen und fachärztlich bewilligen lassen. Sie sollten dies vor dem ersten Termin machen. Im Anschluss an die Behandlung bekommen Sie dann einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe der Refundierung ist von der Kasse und deren aktuellen Tarifbestimmungen abhängig.
Termin
Sie vereinbaren einen Termin bei mir zu dem Sie:
- die ärztliche Diagnose/Verordnung
- relevante Befunde
- ein Handtuch
mitnehmen und in bequemer Kleidung erscheinen.
In der ersten Einheit werden wir gemeinsamen den weiteren Ablauf der Physiotherapie vereinbaren, offene Fragen klären und so die Basis für folgende Termine schaffen.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so geben Sie mir bitte rechtzeitig (48h Stunden vorher) Bescheid, da ich diesen sonst in Rechnung stellen muss.